Renten (Arbeiter / Angestellte)

Telekom

Rentnerservice

Zuständigkeiten für folgende Fragen:
* Alle Fragen zur Versorgung (Pension)
* Alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse
* Todesfall
* Kindergeld
* Anschrift – Umzug
* Einweisung in ein Senioren- oder Pflegeheim
* Seniorenausweis
* Kontoänderung

____________________________________

Postanschrift:
Deutsche Telekom AG
c/o HBS
Postfach 17 51
49007 Osnabrück

Telefon: 0800 330 7542 (Freecall), Mo – Fr: 08:00 bis 12:00 Uhr
Fax: 0391 580 110 737
E-Mail: rentner.service@telekom.de

 

======================================

Post, Postbank

Rentnerservice

Zuständigkeiten für folgende Fragen:
* Alle Fragen zur Versorgung (Pension)
* Alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse
* Todesfall
* Kindergeld
* Anschrift – Umzug
* Einweisung in ein Senioren- oder Pflegeheim
* Seniorenausweis
* Kontoänderung

____________________________________

Postanschrift:
Deutsche Post AG
NL Renten-Service
Abt. Betriebsrenten
Postfach 10 60 18
70049 Stuttgart

Telefon: 0711 5 40 60 -101 (auch Kranzbestellung)
Fax: 0711 5 40 60-102

 

======================================

 

Rentner dürfen mehr verdienen

Immer mehr Menschen sind im Alter auf einen Zusatzverdienst angewiesen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Seit Jahresbeginn können Altersrentner 400 Euro statt bisher 355 Euro monatlich hinzuverdienen, ohne dass ihre Rentenbezüge gekürzt werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Sie gilt für Rentner unter 65 Jahre. Die Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner wurde bisher oftmals mit der Verdienstgrenze für Minijobber verwechselt, die schon seit 2003 bei 400 Euro liegt. Das Problem: Wer mehr hinzuverdiente als erlaubt, dem musste die Rentenversicherung die Rente kürzen.
Auch bei Renten wegen voller Erwerbsminderung und wegen Erwerbsunfähigkeit gilt jetzt die neue Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro im Monat. Wer über 65 ist und Rente bezieht, kann wie bisher unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
TAS

Beamte müssen auf ihre Zuverdienstgrenzen besonders achten.